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Logopädie als Videotherapie

21
Apr
Dina Roos

2019 hätte kaum jemand vermutet, dass logopädische Behandlung über Videotherapie im Jahr 2022 als reguläres Therapieangebot sogar im Gesetzestext festgeschrieben ist und von den Krankenversicherungen erstattet wird.

Aber so ist es. Mit den Erfahrungen, die wir in den vielen Monaten der Corona-Pandemie sammeln mussten … in dem Fall: durften, haben wir es geschafft, gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband Verträge zu formulieren, die Ihnen als Patient / Patientin die Möglichkeit geben, Ihre Logopädische Therapie auf Wunsch auch als sogenannte TML (Telemedizinische Leistung) in Anspruch zu nehmen. 

Eine Videobehandlung in der Logopädie war eine effektive Möglichkeit, Patient*Innen auch während der Pandemie ohne Maske zu behandeln. Heute ist diese Möglichkeit auch in anderen Situationen beliebt, in denen eine persönliche Sitzung nicht möglich oder mit Stress verbunden ist (Erkältung / kurzfristig keine Kinderbetreuung / besser mit beruflichem Alltag zu vereinbaren / Bein gebrochen… )

Meine Erfahrung ist die, dass durch die Nutzung von Technologie logopädische Behandlungen seltener ausfallen mussten. Gerade kürzlich war aufgrund eines Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr München quasi lahmgelegt. Früher hätte das für Patient*innen Therapieausfälle bedeutet (und für mich als Selbständige einen saftigen Verdienstausfall). Heute haben fast alle spontan auf Telemedizinische Leistung (TML) umgestellt, und die Behandlungen konnten ohne Zeiteinbußen und ohne Qualitätsverlust stattfinden.

Natürlich gibt es auch Herausforderungen bei der Videobehandlung in der Logopädie. Die größte Herausforderung ist meiner Erfahrung nach die Internetqualität in unserem Land. Aber die Qualität von Programmen und Internetqualität hat sich in den letzten Monaten bereits gut gebessert, sodass ich optimistisch in die Zukunft blicke.

Oft wird die Frage gestellt, ob beispielsweise die Untersuchung muskulärer Strukturen im Mund-/Halsbereich über TML überhaupt möglich sei? Ich habe seit Beginn der Corona-Pandemie gut 3000 Behandlungen über Videotherapie durchgeführt. Ich kann diese Frage ganz klar beantworten mit JA. Wenn die Beleuchtung und die Bildqualität so umgesetzt werden, wie wir das laut Verträgen ohnehin umsetzen müssen, dann ist eine kompetente Beurteilung gar kein Problem.

Und sollten doch Fragen offenbleiben, dann führen wir eben zwischendurch eine Behandlung in der Praxis oder im Hausbesuch durch – denn eine der Bedingungen für Videobehandlung ist: die Therapie muss bei Bedarf immer auch in Präsenz durchgeführt werden können.

Über welchen Anbieter darf eine Telemedizinische Leistung angeboten werden?

Wir haben hier klare Vorgaben, an die wir uns halten müssen. Das Programm, mit dem wir arbeiten, muss für Telemedizinische Leistungen zertifiziert sein. In meiner Praxis arbeiten wir mit Sprechstunde.online